Aufklärung gemäß Batterieverordnung:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher
sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus
zurückzugeben. Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder
durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Dies ist ein konkreter
Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die
Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte
Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die
speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen
(gesetzliche Rückgabepflicht).
Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien
zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als
Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).
Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zurückgeben
möchten, schicken Sie diese bitte ausreichend frankiert
an unsere Adresse.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der
beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer
durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden
Schwermetalls zu versehen. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb)
wird unter dem Zeichen abgebildet.

Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber