AGB’s

1. Geltungsbereich:
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechts geschäftliche
Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der
Computer-Service Bettinger - nachfolgend CSB genannt - erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil,
soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen der CSB und
dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes
vereinbart ist. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten
auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht
mehr erwähnt werden. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages
bedürfen der Schriftform. Angebote der CSB sind frei bleibend
und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der
Selbstbelieferung durch Lieferanten. Die CSB ist berechtigt,
von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die
aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig
ist. 

2. Angebote und Vertragsschluss:
Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei
Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere
schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung
erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder
Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige
Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden
überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben
stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar,
auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende
geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber
dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw.
Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig
und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Diese Bedingungen
treten grundsätzlich mit Bestellung, spätestens jedoch sobald
die Ware und/oder Dienstleistung vom Kunden entgegen genommen
wurde, in Kraft. Die Preise für Waren verstehen sich inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und solange der Vorrat reicht.
Die Preise für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen werden
exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

3. Lieferung / Erfüllungsort:
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser
Firmensitz. Bei Versendung der Waren, erfolgt die Lieferung
auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige
Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner
nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert
wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht
ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten,
muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist
von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten
gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. Liefertermine oder
-fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Diese sind jedoch nicht bindend, wenn uns die Lieferung
aufgrund von höherer Gewalt oder anderen erschwerenden
Gründen unmöglich ist. Hierzu zählen z.B. Streiks,
Aussperrungen oder behördliche Anordnungen, auch wenn diese
bei unseren Lieferanten auftreten. In diesen Fällen verzögert
sich die Lieferung um die Dauer der erschwerenden Gründe.

4.Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen und Dienstleistungen sind unverzüglich nach
Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar. Abweichende ereinbarungen über Fälligkeit und
Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung
anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der
Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften
der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des
Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
in Rechnung zu stellen. Ebenso sind wir berechtigt entsprechende
Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren
oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

5. Mängelrüge und Gewährleistung:
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können
insoweit keine Gewährleistungansprüche mehr geltend gemacht werden.
Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder
teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche
fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt,
Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns
geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum
Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe
und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens
des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt
unsere Gewährleistungverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner
weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.

6. Software:
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation
(nachstehend gemeinsam als Software bezeichnet) bestehen Schutzrechte
von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu,
dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nach genannten Umfang
einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche
und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter
Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im
Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung
der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu
Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der
Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien
bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder
teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen,
die Software an Dritte weiterzugeben, zu öffentlichen oder deren
Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber
hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die
Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommenen
Geheimhaltungs-Verpflichtung entsprechend unterrichten. Der
Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen
einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er
Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der
Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch. Die Gewährleistung für
Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser Bedingungen.
In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden
Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen
werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungpflichten nur
für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich
vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend
gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungpflichten betrifft
oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung
der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu
dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in
irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software
unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese
Vorrang. Bei Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich
an.

7.Remote Dienstleistung


8.Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und
Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als
Vorbehalts Ware unser Eigentum. Wird Vorbehalts Ware von unserem
Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden,
so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehalts Ware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese
Abtretung an. Der Wert der Vorbehalts Ware entspricht dem von uns in
Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlags von 10 %,
der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter
entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw.
Verbindung der Vorbehalts Ware nur im üblichen, ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die
im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich
auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehalts
Ware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser
Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der
Vorbehalts Ware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des
Widerrufs, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf
unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an
uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur
Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners
verpflichtet.

9.Haftung:
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer erfüllungs
Gehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei
denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden,
insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung,
haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den zusicherungs Bereich
einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare
oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche
wie auch außer vertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Sonstiges:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Köln
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die
unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere
ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen
Klausel am nächsten kommt.

11.Datenschutzhinweis gemäß §33 BDSG:
Die uns übermittelten Personen und/oder Firmen bezogenen Daten werden
gespeichert. Weitergehende Datenschutzhinweise werden, auch im
Hinblick auf das Remote Verfahren, gerade ausgearbeitet.
Köln, im März 2006
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